Rechtsbankrott des Landratsamtes MSE.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem der rechtsverbindliche Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit geführt werden kann. Weil sich im Arbeitskreis Systemhilfe immer mehr Bürger meldeten, denen die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Landratsamt der Mecklenburgischen-Seenplatte verweigert wird, haben wir beschlossen, der zuständigen Behörde einen Besuch abzustatten.

Was wir dabei am 21. August 2018 in Neubrandenburg erlebten, kann nur als die Offenbarung des Rechtsbankrotts bezeichnet werden, denn weder das Grundgesetz noch Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts spielten für diese Behörde eine Rolle. Das kann und darf nicht so weitergehen, denn: Wer das Recht beugt, bricht es! Sehen und hören Sie am Besten selbst:

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